Abrechnung - Gerüstbau Wenisch

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Abrechnung

Dies ist ein Auszug aus der Gerüstbaunorm DIN 18451 und Kommentar.
Eigentum der Gerüstbaufirma Wenisch!
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Firma Gerüstbau Wenisch zeigt anhand von Praxisbeispielen die Abrechnungsmethode
damit es nicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann.

Aufmassfläche Gerüst für Fassadenarbeiten z.B. Maler.
Bei der Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß wird die Länge in der größten horizontalen und vertikalen Abwicklung,
der zu bearbeitenden Fläche berechnet.
Aufmassfläche Gerüst für Fassadenarbeiten:
FA= L1 x H2 + L1 x H3/2 (m²)

Für Dachrinnenarbeiten werden Außenkante Dachrinne gemessen.
Aufmassfläche nur für Dachrinnenarbeiten.
FA=L4 x H1 (m²)

Für Fassaden und Dacharbeiten werden die Dachüberstände mitberechnet.
Aufmassfläche Gerüst für Fassaden, Dach und Rinnenarbeiten.
Giebel FA=L2 x H2 + L1 x H3 / 2 (m²) Seite FA = L4 x H2

Abrechnung von Konsolen bei Fassadengerüsten.
Befindet sich ein Rücksprung der mit Konsolen ausgekragt werden muss in der Fassade so werden Länge + Kopfseiten addiert sonst nur lfdm.
Bein Nischen gleiche Berechnungsmethode.

Nur Aufstiege z.B. für Flachdacharbeiten werden nach Steigemeter Stgm berechnet.
Einzelfelder werden mit einer Mindestlänge von 2,5m multipliziert vom Stand bis zur höchsten Stelle an der gearbeitet wird.


Jedes Bauvorhaben ist anders z.b. Ein Haus mit 2 Giebeln und Friesengiebel bedeutet wesentlich mehr Material und Zeitaufwand wie ein Haus mit 2 geraden Traufseiten und 2 Giebeln zu bedenken sind auch Vorsprünge ,Überbrückungen Gefälle usw.



Standgeld Berechnung:
Die Vorhaltezeit beginnt mit der Fertigstellung, bzw Freigabe des Gerüstes durch den Gerüstbetreiber.
Der Abnahme Termin ist von Seiten des AN und AG zeitnah festzulegen.
Findet kein Abnahme Termin statt, so gilt das Gerüst nach Fertigstellung als abgenommen.
Die Grundeinsatzzeit beträgt 4 Kalenderwochen, ab der 5. KW ist der Gerüstbetreiber berechtigt jede Kalenderwoche als Miete zu berechnen,
die Abrechnung erfolgt in der Regel nach den angergebenden Sätzen im Angebot / Vertrag.
Bei Abmeldung der Gerüste ist zu beachten das diese min. 5 Werktage vor dem gewünschten Abbautermin abgemeldet werden müssen, damit diese dann auch pünktlich abgebaut werden!
Abmeldungen nur Schriftlich oder per Mail um Unstimmigkeiten zu vermeiden!
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